Die meisten wählen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmende Zahnersatzbehandlungen, da dies die Eingriffe sind, bei denen die ausländischen Patienten ausgezeichnete Voraussetzungen erhalten: sogar mit der Reise zusammen erhalten sie Vergünstigungen bis zu 50-70 Prozent und eine langfristige Garantie.
Es kann allerdings vorkommen, dass der Patient wegen eines Garantiefalls nach Ungarn zurück-reisen muss, und es lohnt sich zu wissen, welche die Fälle sind, wenn eine Garantie im allgemeinen gültig ist. Was darf man nicht tun, damit die Garantie ihre Gültigkeit nicht verliert, und wie lange ist eine Garantie für die einzelnen Behandlungen gültig.
Die ungarischen Zahnkliniken bieten den ausländischen Patienten vorteilhafte Garantie-bedingungen, da man hervorragende Arbeit durchführt und mit vortrefflichen Fachleuten arbeitet, braucht man nicht zu befürchten, dass wegen minderwertiger Grundstoffe oder schlechter Zahnärzte viele unzufriedene Kunden die Kliniken überfluten. Für Kronen, Brücken wird daher im allgemeinen eine Garantie von fünf Jahren, für Veneers und Inlays/Onlays ebenfalls fünf Jahre, für Implantate meist zehn Jahre gewährleistet. Für Zahnprothesen (Gebisse) gelten drei Jahre und für Füllungen ein Jahr als Garantie.
Damit man diese Garantiebedingungen als Patient auch geltend machen kann, muss auf einige Details geachtet werden, denn neben zahlreichen anderen Umständen beeinflussen auch unsere Taten, wie lange Füllungen, Kronen oder Implantate unversehrt bleiben.
Man darf z. B. die Mundhygiene nicht vernachlässigen und genau die Instruktionen befolgen, die uns unser Zahnarzt bei der Abreise oder der jährlichen Kontrolle empfiehlt. Zahnkliniken können außerdem auch dann keine Verantwortung für Behandlungen übernehmen, wenn das Zahnfleisch, die Knochen des Patienten schnell abbauen, weiterhin gehören spätere Unfälle auch nicht zu den Garantiefällen.
Es lohnt sich Prothesen sauber zu halten und den Vorschriften entsprechend zu lagern, zu nutzen, denn die Garantie kann durch eine unbedachte Bewegung verloren gehen. Natürlich können auch bestimmte Krankheiten die Garantiebedingungen modifizieren; hierzu gehören solche Krankheiten, die den Zustand der Krone, des Implantats beeinflussen. Ebenfalls gilt die Garantie nicht für solche Fälle, wenn ein Patient zu Hause vom eigenen Zahnarzt nicht entsprechend behandelt wurde, und infolge dessen das in Ungarn eingesetzte Implantat oder Krone, Brücke beschädigt wird.
Zusammengefasst daher, wenn man auf seine Mundhygiene achtet und vorsichtig, behutsam vorgeht, dann besteht nur eine geringe Chance, dass Unannehmlichkeiten vorkommen, und wenn trotzdem etwas passiert, dann bleibt die Garantie der ungarischen Zahnkliniken gültig.
Bezüglich der genauen Garantien und deren Bedingungen können Sie sich in den Datenblättern der einzelnen Zahnkliniken informieren, oder verwenden Sie die entsprechenden Einstellungen im Zahnarztsuchprogramm.